Hallo,
zum 1.1.2013 wird die GEZ-Reform gültig, es kommt die Flatrate. Sie muss von allen Haushalten und Unternehmen entrichtet werden. Nur in einigen Fällen ist eine Befreiung oder eine Beitragsreduzierung möglich. Und für manchen Unternehmer bedeutet es höhere Kosten.
©RainerSturm/pixelio.deStatt Gerätegebühr GEZ-FlatrateAm 1.1.2013 muss jeder Unternehmer und Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 17,98 Euro monatlich bezahlen (bisheriger Standardtarif). Dabei kommt es nicht darauf an, ob und wie viele Geräte in einem Haushalt oder einem Unternehmen vorhanden sind. Der Besuch des GEZ-Mitarbeiters wird deshalb schon bald der Vergangenheit angehören, denn die Länder möchten mit dieser Regelung
• eine Kostenreduzierung durch weniger GEZ-Kontrollen und mehr Effektivität erreichen,
• die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer schonen,
• die Finanzierung für den öffentlich rechtlichen Rundfunk auf eine „zeitgemäße Grundlage“ stellen, da es bekanntermaßen heutzutage möglich ist, mit einem Smartphone Radio zu hören oder mit dem Computer fernzusehen. Mit dem neuen Tarif sind alle Geräte und Nutzungsmöglichkeiten abgedeckt.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass jedes Unternehmen bzw. jeder Haushalt künftig den Beitrag entrichten muss - unabhängig davon, ob dieser ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht.
Für Unternehmen: Anzahl der Mitarbeiter, Autos und Betriebsstätten entscheidendPro Haushalt ist ein Beitrag fällig – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. Deswegen wird sich für Haushalte nur wenig ändern. Lediglich die „Schwarzseher“ werden nun auch zur Kasse gebeten. Für Unternehmer gilt jedoch etwas anderes, denn ihr Beitrag bemisst sich künftig nach der Anzahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter (ohne Leiharbeitnehmer, Auszubildende und Minijobber), der Betriebsstätten und Betriebsfahrzeuge. Lediglich die Anzahl der Rundfunkgeräte spielt auch bei ihnen keine Rolle. Unternehmer müssen für jeden zugelassenen Dienstwagen 5,99 Euro bezahlen. Lediglich der Beitrag für den ersten Firmenwagen ist bereits im regulären Monatsbeitrag für die Betriebsstätte enthalten.
Das gilt für die einzelnen Gruppen:1. Kleinunternehmer mit maximal acht Beschäftigten (ohne Leiharbeitnehmer und Auszubildender) zahlen bestenfalls nur 5,99 Euro im Monat.
2. Öffentliche Einrichtungen des Allgemeinwohls (z. B. Schulen) müssen höchstens einen Beitrag zahlen.
3. Familien, Wohngemeinschaften oder nicht eheliche Lebensgemeinschaften, da sie nur einmal bezahlen – unabhängig wie viele Geräte und Autos sie haben.
4. Bezieher bestimmter Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld II oder BAföG, werden beitragsbefreit oder –reduziert (5,99 Euro).
5. Menschen mit Behinderung werden beitragsbefreit oder -reduziert.
6. Saisonbetriebe, die länger als drei Monate am Stück schließen, werden auf Antrag vom Beitrag freigestellt.
7. Selbstständige (z. B. Buchhalter), die zu Hause arbeiten und für ihre Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag leisten, müssen keinen gesonderten Beitrag für die Betriebsstätte zahlen. Allerdings müssen sie den Beitrag für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge entrichten (monatlich 5,99 Euro pro Kfz).
8. Zweitwohnsitzbesitzer müssen für beide Wohnungen ihren GEZ-Beitrag bezahlen.
9. Wer Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermietet, muss ab dem zweiten Zimmer bzw. Wohnung den monatlichen Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro zahlen.
10. Die Beitragshöhe für Unternehmen bemisst sich künftig nach Anzahl ihrer Mitarbeiter, Dienstfahrzeuge (ab dem zweiten) und Betriebsstätten.
Hier ein Link mit detaillierten Informationen und einem Beitragsrechner:
http://www.rundfunkbeitrag.de/ Roland Börck